Präsenzpflicht an Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf wird mit Sturmwarnung zwei Tage ausgesetzt
16.02.2022 (pm/red) Wegen der bevorstehenden Sturmlage haben sich das Staatliche Schulamt, der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt Marburg darauf verständigt, die Präsenzpflicht in den Schulen am Donnerstag, 17. Februar, und Freitag, 18. Februar, auszusetzen. Die Schulen bleiben geöffnet. So haben Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, auch kurzfristig zu entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder ob sie sicherheitshalber zu Hause bleiben sollen.
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Sturmwarnungen steht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Da es in den Städten und Gemeinden im Landkreis unterschiedliche Schulwege gibt und das Kreisgebiet auch in unterschiedlicher Weise von dem Sturm betroffen sein wird, halten wir die Aussetzung der Präsenzpflicht für das geeignete Mittel“, erklärten der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Marian Zachow, Marburgs Stadträtin und Schuldezernentin Kirsten Dinnebier und die Leiterin des Staatlichen Schulamtes, Gesche Herrler-Heycke. Diese Regelung gelte für alle staatlichen Schulen. Auch die Blindenstudienanstalt in Marburg (Blista) sowie die Marburger Montessori-Schule haben sich bislang dieser Regelung angeschlossen.
Gerade auch vor dem Hintergrund der zurückliegenden zwei Jahre und der damit verbundenen Belastungen für Eltern sei das Ziel, die Schulen nicht erneut zu schließen. Vielmehr solle ein Unterrichtsangebot aufrechterhalten werden. Zudem könnten Eltern die Situation jeweils vor Ort besser einschätzen und entscheiden, ob sie es für vertretbar halten, ihr Kind in die Schule zu schicken oder eben nicht, weil der Schulweg beispielsweise durch Waldgebiete führt.
„Die Situation in Kirchhain kann eine ganz andere sein als beispielsweise in Steffenberg, Marburg, Münchhausen oder im Ebsdorfergrund. Daher halten wir, und darin besteht Einigkeit zwischen Kreis, Schulamt und Universitätsstadt Marburg, eine kreisweite Schließung der Schulen derzeit für nicht erforderlich“, unterstrich Marian Zachow. Der Unterricht finde also nach aktuellem Stand planmäßig statt. Auch die Betreuungsangebote werden aufrechterhalten.
Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Auswirkungen das angekündigte Sturmereignis auf die Verkehrswege haben wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es durch umgestürzte Bäume hier zu Beeinträchtigungen auf Straßen und Schienen kommen kann.
Hinweise zu Sturmereignissen
Zuhause bleiben: Herabstürzende Äste, umstürzende Bäume, lose Dachziegel, umherfliegende Gegenstände – bei einem Sturm sollte man sich nicht im Freien aufhalten. Vermeiden Sie insbesondere gefährdete Bereiche wie Wälder. Die Gefahr für Leib und Leben ist zu groß. Beachten Sie Warnmeldungen und halten Sie sich auf dem Laufenden.
Zuhause können Sie weitere Vorkehrungen treffen, um sich zu schützen: Sichern Sie draußen, im Garten oder auf Balkonen bewegliche Gegenstände wie Mülltonnen, Fahrräder, Gartenmöbel, Blumenkästen, Lichterketten sowie alles, was auf Personen herabfallen kann.
Schutz für Tiere: Denken Sie auch an Ihre Haus- oder Nutztiere. Tiere werden durch Unwetter stark verängstigt. Versuchen Sie, Ihre Tiere zu beruhigen und achten Sie darauf, dass sie geschützte Bereiche wie Wohnung oder Stall nicht verlassen können.
Schließen Sie alle Fenster und Türen, meiden Sie Orte, an denen Sie von Gegenständen getroffen werden können, die der Sturm mitreißt. Falls Sie sich im Freien aufhalten, suchen Sie ein Gebäude auf. Bereiten Sie sich auch auf einen möglichen Ausfall des Stroms und/oder Telefons vor, indem Sie Kerzen, Streichhölzer, Taschenlampe und Ersatzbatterien vorhalten und den Akku für das Handy laden.
Parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen. Meiden Sie Räume, die von umstürzenden Bäumen geschädigt werden können, schalten Sie Radio und Fernseher ein, um weitere Informationen zu erhalten.
Wählen Sie bei einem Notfall den Notruf der Feuerwehr (112)
Wenn der Sturm vorüber ist: Überprüfen Sie Ihr Haus auf Sturmschäden. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und beachten Sie deren Anweisungen. Machen Sie Fotos von den Schäden zur Beweissicherung. Meiden Sie den Aufenthalt unter Gebäudebereichen mit Sturmschäden. Wenn Ihr Wohngebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde. Wenn das Dach stark beschädigt ist, bleiben Sie vom Haus ausreichend weit entfernt. Rufen Sie die Feuerwehr (Notruf: 112).
Vorsicht beim Betreten von Wäldern! Auch nach einem Sturm besteht dort die Gefahr, von herabstürzenden losen Ästen oder umgeknickten Bäume verletzt zu werden.