Wie die hessischen Landgrafen versuchten das Kaffeetrinken einzuschränken
01.03.2022 | Gastbeitrag von Matthias Klein Kaffee: Ein Getränk, das heutzutage an fast jeder Straßenecke erworben werden kann und ohne das die Bürolandschaft in Deutschland kaum zu denken ist. Man erinnere sich nur an die vor der Pandemie allgegenwärtigen Kaffeepausen… Eben jene nahezu omnipräsente Flüssigkeit hatte in der Zeit vor der Französischen Revolution einen schweren Stand. Dies nicht etwa, weil Kaffee in der Bevölkerung unbeliebt gewesen wäre, sondern weil die Obrigkeit ihm skeptisch gegenüberstand. So sah es auch Friedrich II. von Hessen Kassel (1720–1785).
„dieses dem Wohlstande Unserer Unterthanen so nachtheiligen Getränks“
Im Jahr 1766 hatte der Landgraf in einer Verordnung seinen Unmut über den Kaffeekonsum zum Ausdruck gebracht. Dieser sei ein „landverderbliche[s] Unwesen, wodurch Unsere getreuen Unterthanen, neben der Schwächung ihrer Gesundheit, in merklichen Verfall ihrer Nahrung geraten“ (HStAM Best. 70 Nr. 3696). Dies kann in der Form gedeutet werden, dass besonders ärmere Bevölkerungsschichten nach Ansicht des Landgrafen zu viel Geld in den Konsum von Kaffee investierten, das ihnen in der Folge für den Erwerb von Nahrungsmitteln fehlte. Dazu passt auch, dass in der genannten Verordnung hauptsächlich der einfachen Landbevölkerung sowie in den Städten den „Handwerksgesellen, Tagelöhnern und dem Gesinde“ das Trinken von Kaffee verboten wurde.
Als Strafe wurde eine Geldbuße von zehn Reichstalern oder 14 Tagen Gefängnis angedroht. Vermögendere Bürger wurden lediglich aufgefordert, ihren Kaffeekonsum einzuschränken. Im Jahr 1773 wurde die Verordnung verschärft. So konnten jetzt auch die Ordnungsbehörden wie beispielsweise Ortsvorsteher und Bürgermeister zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie das Kaffeeverbot in ihren Bezirken nicht energisch genug durchsetzten. Am 6. Juni 1775 folgte eine weitere Verordnung, mithilfe derer „den Kaufleuten und Krämern de[r] Verkauf des gebrannten oder gemahlenen Kaffee[s] gänzlich, des ungebrannten aber unter sechs Pfund untersagt“ worden war.
Die einfache Bevölkerung fand offensichtlich bald einen Ersatz für den verbotenen Kaffee. In einer Verordnung aus dem Jahr 1774 wurde festgehalten, dass „unter den gemeinen Leuten das Chocolade-Trinken statt des ihnen verbotenen Caffée einzureißen beginne, dieser Getrank [sic!] aber in Ansehung des Zeitverlustes und Aufwandes kostbarer als das Caffée-Trinken selbst ist“.
Daher wurden alle Verbote, die den Konsum von Kaffee betrafen, auch auf Schokolade ausgeweitet. Diese Verbote sind in der Folgezeit jedoch nicht beachtet worden. So musste Friedrichs Nachfolger als Landgraf, sein Sohn Wilhelm IX. (1743–1821, ab 1803 als Kurfürst Wilhelm I.), feststellen, dass „der Gebrauch dieses dem Wohlstande Unserer Unterthanen so nachtheiligen Getränks jetzt stärker, als jemals, eingerissen ist.“ Daher erneuerte er das Verbot am 14. Dezember 1792.
Das Verbot des Kaffeetrinkens hat sich (offensichtlich) niemals allgemein durchgesetzt. Doch hat es im 19. Jahrhundert Eingang in die Genremalerei gefunden. Der Kasseler Künstler Louis Katzenstein (1824–1907) zeichnete unter dem Titel „Die Kaffeeriecher“ eine Szene, wie er sie sich für das Jahr 1797 in Hessen-Kassel vorstellte: Ein Kaffeekränzchen von drei Frauen wird von zwei uniformierten Herren unterbrochen, die offenbar auf der Suche nach einer verdächtigen Flüssigkeit sind. Die Zeichnung fand denn auch 1892 Eingang in die beliebte Illustrierte „Die Gartenlaube“. Die Bezeichnung „Kaffeeriecher“ rührt daher, dass der unerlaubte Konsum von Kaffee sehr schnell aufgrund des charakteristischen Aromas auffliegen konnte.
Dieser Artikel ist zuerst erschienen in Newsletter HessenArchiv aktuell 2022/03.