Netzwerk gegen Lichtverschmutzung in Hessen gegründet
21.04.2022 (pm/red) In Hessen haben Vertreter von Naturschutzverbänden, Sternwarten, Wissenschaftlern sowie engagierten Bürgerinnen und Bürger ein Netzwerk zur Eindämmung und Verhinderung von Lichtverschmutzung gegründet. Die Initiative hat sich den Schutz der Nacht zum Ziel gesetzt, um ökologische, energetische und medizinische Probleme aufzuzeigen und dafür Lösungsansätze anzubieten. Inzwischen seien in Hessen mehr als 50 Netzwerker aktiv und können auf erste positive Resultate verweisen, wird mitgeteilt.
Als Lichtverschmutzung bezeichnet man die Aufhellung der Nacht durch Kunstlicht, wenn diese über ein ökologisch vertretbares Maß hinausgeht. Das geschieht oftmals aus Unwissenheit bei der Lichtplanung in der Außenbeleuchtung oder durch unnötige und falsch installierte, beziehungsweise schlecht konstruierte Leuchten. Neben Blendung, ungewollter weitflächiger Beleuchtung von Landschaften und Nachthimmel stehen vor allem die negativen Umweltauswirkungen wie das Insektensterben und der Artenverlust im Fokus.
Darüber hinaus führt eine falsche und übermäßige Beleuchtung zu einem hohen Energie-und Ressourcenbedarf, den es auch für den Klimaschutz und wegen der aktuellen Energiesituation dringend zu vermeiden gilt. Besonders problematisch sind insbesondere seit Einführung der LED Fassaden- und Industriebeleuchtungen, Sportplatz- und Gehwegbeleuchtungen aber auch übermäßige Straßenbeleuchtungen.
Ziel des ehrenamtlichen Netzwerkes ist es für eine ökologisch vertretbare Beleuchtung zu werben. Dabei baut das Netzwerk auf Fachkompetenzen und langjährigen Erfahrungen seiner Mitglieder in den Bereichen Verwaltung, Natur-, Kultur- und Ingenieurswissenschaften sowie Umweltrecht auf und kooperiert mit Best-Practice Regionen.
Als unabhängiger und ehrenamtlicher Fachverband für Außenbeleuchtung berät das Netzwerk bereits seit Monaten zahlreiche Kommunen und Unternehmen und bietet Lösungsstrategien zur Vermeidung und Reduzierung von Lichtverschmutzung an. In seinen Zielen gestärkt sieht es sich durch die allgemeine Trendwende zu mehr Klimaschutz, ein zunehmendes Umweltbewusstsein der Bevölkerung und das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt: Denn mit der Anpassung des Bundesnaturschutzgesetz wird der Nachtschutz seit Sommer 2021 zur Pflichtaufgabe und fordert konkret den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen vor nachteiligen Folgen der Lichtverschmutzung.
Das ehrenamtliche Netzwerk arbeitet interdisziplinär und möchte neben den unmittelbaren
ökologischen Folgen einer zunehmenden nächtlichen Beleuchtung auch auf kulturelle und
bildungspolitische Aspekte hinweisen. Menschen dürfen zudem nicht das Kulturgut Sternenhimmel verlieren und Schüler sollen auch weiterhin der Zugang über die Astronomie als Schlüssel zu den naturwissenschaftlichen Fächern (MINT-Fächer) bekommen. Für jedermann muss auch zukünftig der gestirnte Himmel über Hessen erlebbar bleiben.
Forderungen des Hessischen Netzwerk gegen Lichtverschmutzung
Der folgende Maßnahmenkatalog wurde vom Netzwerk zusammengestellt und enthält
technische und rechtliche Forderungen an Entscheidungsträger, Umweltverbände,
Unternehmer und Bürger. Er basiert auf einschlägigen Fachempfehlungen zu
umweltschonender Beleuchtung und ist dringend umzusetzen:
1. Vermeidung sämtlicher Lichtimmissionen, die für den Anwendungszweck nicht
erforderlich sind. Planung, Erhaltung und Verbesserung dunkler Räume für die Natur.
2. Verwendung geeigneter Leuchten und Leuchtmittel mit geringer Lichtmenge
3. Zielgerichtete Abstrahlung nur auf die Nutzfläche
4. Niedrige Lichtpunkthöhen zur Vermeidung von Streuung und Anlockung
5. Warme, insektenfreundliche Farbtemperaturen unter 2700 Kelvin und nicht höher als
3.000 Kelvin
6. Bedarfsorientierte Beleuchtungs-Steuerungen (Reduktion und Abschaltung)
Des Weiteren für Planung und politische Entscheidungen:
7. Offensive und transparente Fach-Information und Sensibilisierung auf allen Ebenen
8. Anwendung aller naturschutzrechtlichen Verpflichtungen auch für die Dämmerungs- und
Dunkelstunden sowie Planung und Berücksichtigung Aspekte für Dunkle Infrastruktur
9. Erstellung einer konsequenten, auf den ökologischen Erkenntnissen beruhenden
Bundesverordnung zur Reduktion von Lichtverschmutzung entsprechend § 41 a
BNatSchG
10. Sofortige Einführung und Beachtung von verbindlichen Vorgaben zur Vermeidung von
Lichtimmissionen in der Planungs- und Genehmigungspraxis unter Anwendung bereits
geltender Rechtslage
11. Aufnahme von Vorgaben zur Vermeidung von Lichtemissionen in Ausschreibungen,
Förderrichtlinien und -programmen, Gestaltungswettbewerben etc.
12. Umsetzung und Förderung umweltfreundlicher Beleuchtung in der Praxis, einschließlich
Maßnahmen zur Reduzierung der bereits entstandenen Lichtverschmutzung
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