EUTB: Expertengespräch aus Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe
23.05.2022 (pm/red) Inklusive Jugendhilfe – wie kann das gehen? Was sind nächste Schritte? Unter diesem Motto trafenn sich am 5. Mai rund 60 ExpertInnen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe. In idyllischer Kulisse des Hofes Fleckenbühl wurden gesetzliche Neuerungen vorgestellt und deren Umsetzung diskutiert.
„Rechtliche Ansprüche sind das eine, aber die Menschen aus der Praxis müssen sie umsetzen und mit Leben füllen!“, so beendet Wolfgang Urban, stellvertretender Vorsitzender des Netzwerkes für Teilhabe und Beratung e. V., dem Trägerverein der EUTB, den rundum gelungenen Fachtag. Rund 60 Personen folgten der Einladung der Peer-Berater/innen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Marburg-Biedenkopf auf den Hof Fleckenbühl. Anlass ist das sich in der Umsetzung befindende Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG).
Der Fachtag bildete den Auftakt, um den damit einhergehenden Umstellungsprozess zu begleiten. So stand die Vernetzung der beteiligten Akteure und insbesondere der Beratungsangebote des Landkreises Marburg-Biedenkopf im Fokus.
Seit dem Jahr 2021 tritt das neue Gesetz stufenweise in Kraft und führt die bisher getrennten Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe zusammen. In der bisherigen Praxis der Sozialgesetzgebung werden Kinder ungleich behandelt und zwar abhängig davon, ob und welche Beeinträchtigung sie haben. Benötigt ein Kind Unterstützung, um am Schulunterricht teilnehmen zu können, steht im bürokratischen Verfahren immer erst einmal die Diagnose im Vordergrund. Davon hängt bislang ab, wer die Kosten für die Unterstützung tragen muss. Bei Kindern mit seelischen oder drohenden seelischen Beeinträchtigungen ist bislang das Jugendamt zuständig, bei Kindern mit körperlichen oder sogenannten geistigen Behinderungen kommt der Sozialhilfeträger für die Kosten auf.
Kinder sind aber in erster Linie Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. So sollen ab dem Jahr 2028 die Leistungen für alle Kinder unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung beim Jugendamt angesiedelt sein. Zu Beginn des Fachtages verdeutlichte Dr. Mike Seckinger in seinem Vortrag, dass es auf dem Weg zur inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe vor allem für die Leistungsträger sowohl bürokratisch als auch inhaltlich noch viel zu tun gibt. Dr. Mike Seckinger arbeitet beim Deutschen Jugendinstitut in München und beschäftigt sich seit langem mit der Einbeziehung aller Kinder in das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Im Anschluss an das Fachreferat tauschten sich die Teilnehmenden in drei Workshops über gelungene Praxisbeispiele, Herausforderungen sowie die Auswirkungen des Gesetzes auf die Beratungslandschaft aus. Stefanie Lambrecht gab zum Abschluss der Veranstaltung einen Ausblick zur Umsetzung des KJSG beim Jugendamt der Stadt Marburg.
Teilhabeberatung EUTB Marburg-Biedenkopf
Die Peer-Berater7innen erreichbar unter Telefon: 06421- 9533 103 am
Mo. 12 – 16 Uhr , Mi. 10 – 13 Uhr , Do. 15 – 18 Uhr
E-Mail: beratung@netzwerk-teilhabe.de
Adresse: Auf der Weide 1, 35037 Marburg Menschen jeden Alters und mit jeder Behinderung finden Ansprechpartner in der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung Marburg-Biedenkopf des
Netzwerkes für Teilhabe und Beratung (NTB e.V.) zu Themen rund um ihre Teilhabe und Rehabilitation. Die Beratung ist kostenfrei.