Warnstreik am UKGM: ver.di fordert Sicherheit für Beschäftigte
20.06.2022 (pm/red) Mit Unverständnis und großer Sorge reagiert die Gewerkschaft ver.di auf die durch den Rhön-Konzern erfolgte Kündigung von Verträgen mit dem Land Hessen. „Ein Aktienkonzern setzt mutwillig die Zukunft eines Universitätsklinikums auf‘s Spiel und droht den Beschäftigten“, so Fabian Dzewas-Rehm, zuständiger ver.di-Fachsekretär. „Angesichts der Geschäftspolitik des privaten Konzerns in vielen anderen Krankenhäusern sind wir sehr besorgt und rechnen mit dem Versuch, unser Klinikum zu zerschlagen und verschiedene Abteilungen auszugliedern.“ Dies gelte es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.
Aufruf zum Warnstreik am 23. Juni
Bestandteil der Verträge zwischen dem Land und Rhön-Konzern ist neben finanziellen Zuwendungen an das UKGM ein umfassender Schutz vor Änderungs- und Beendigungskündigungen, ein Verbot von Ausgliederungen und die Übernahme von Auszubildenden. Um weiterhin Sicherheit für die Beschäftigten zu garantieren, ruft die Gewerkschaft ver.di bereits für Donnerstag, den 23. Juni, zu einem Warnstreik auf. An diesem Tag kommt der Aufsichtsrat des UKGM zu einer Sitzung in Gießen zusammen.
Abwenden einer rigoroseren Sparpolitik zu Lasten der Beschäftigten
„Wir sind mit unserem Protest dort genau richtig. Wer den Beschäftigten droht, muss mit Protest rechnen.“ Es geht Dzewas-Rehm zufolge aber nicht nur um ein Ausgliederungsverbot und den Kündigungsschutz, sondern um das Abwenden einer noch rigoroseren Sparpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der Versorgungsqualität. Wenn dem UKGM nun viele Millionen wegfallen, müsse dieses Geld woanders herkommen: „Wir befürchten weitere Einsparungen beim Personal. Dabei bräuchten die Beschäftigten für eine angemessene Patient*innenversorgung endlich mehr Personal und feste Personalschlüssel.
Die Privatisierung des UKGM war, ist und bleibt ein schwerer Fehler der damaligen Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch, das wird durch die aktuelle Situation nochmals verdeutlicht“, sagt Dzewas-Rehm. Für die Landesregierung dürften jetzt nicht die Interessen der Aktionäre des Rhön-Konzerns handlungsleitend sein. Im Vordergrund sollten vielmehr die Interessen der Beschäftigten und der Universitätsmedizin stehen.
Petition zur Rücküberführung des UKGM an Landtag
Über 18.000 Bürger/innen warten zudem immer noch auf die Bearbeitung einer Petition zur Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum durch den Hessischen Landtag. Dass dies rechtlich möglich sei, habe ein Gutachten von Prof. Wieland gezeigt, so der Gewerkschafter weiter.