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Verträge zur Zukunft des UKGM vorgestellt – 800 Milionen Euro für Investitionen in Aussicht

08.12.2022 (pm/red) Einen Durchbruch in den Verhandlungen zur Zukunft des Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) haben das Land und Rhön Klinikum AG mitgeteilt. Am Jahresanfang 2023 soll dazu eine Vereinbarung mit möglichst zehnjähriger Laufzeit getroffen werden. 800 Millionen Euro für Investitionen an den Standorten Gießen und Marburg werden avisiert. Derzeit werde mit Hochdruck an der Aktualisierung der Vertragswerke gearbeitet, zum Jahresende auslaufende Vereinbarungen sollen dazu bis längstens Ende Februar verlängert werden.

Wissenschaftsministerin Angela Dorn und Finanzminister Michael Boddenberg wollen damit „rechtzeitig vor Weihnachten allen Beschäftigten des UKGM und der Universitäten Gießen und Marburg das klare Signal zur Sicherung des Klinikums in den Bereichen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre“ als eine Vorankündigung kommunizieren. „Land und UKGM wollen in den nächsten zehn Jahren mindestens 800 Millionen Euro an den Standorten Gießen und Marburg investieren, um eine optimale Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Region, die Qualität von Forschung und Lehre sowie die Sicherheit der Arbeitsplätze zu garantieren“ wird mitgeteilt. Dabei habe man die aktuellen Entwicklungen in den Blick genommen mit der Zielstellung einer Vereinbarung für die nächsten zehn Jahre, wobei das einmalige Sonderkündigungsrecht nach fünf Jahren bestehe bleibe.

Summarisch wird kommuniziert, dass

  • Land und UKGM in den nächsten zehn Jahren mindestens 800 Millionen Euro an den Standorten Gießen und Marburg investieren wollen.
  • man sich auf eine mit beiden Universitäten in Marburg und Gießen und den Fachbereichen Medizin erarbeitete prioritäre Projektliste für die notwendigen Investitionen verständigt habe.
  • man eine Einigung für die Berechnung des Restwerts der Investitionsmittel des Landes gefunden habe.
  • die Change-of-Control-Klausel fortgeschrieben und auch das Thesaurierungsgebot bestehen bleiben soll.
  • sich das UKGM weiterhin verpflichte, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und auf die Ausgliederung von Betriebsteilen zu garantieren.
  • es klare Regelungen über den Ablauf von Berufungsverfahren und die Ausstattung von Neuberufungen geben soll.

Benannt wird ein erhebliches Investitionsvolumen für bauliche Maßnahmen und Medizingerätetechnik am UKGM. In 2023 beginnend erhält das UKGM eine Landesförderung in Höhe von 48,15 Millionen Euro als Betrag, der in festgelegten Raten über zehn Jahre hinweg jährlich gesteigert werden soll.

Das UKGM werde seinerseits Mittel bereitstellen, die sich im selben Maß wie die Landeszuwendungen steigern, beginnend im Jahr 2023 mit 23,5 Millionen Euro an Investitionsmitteln sowie 5,35 Millionen Euro für ein Joint Venture an den beiden Universitätsklinika für Forschungsprojekte. Wenn die erwirtschafteten Eigenmittel des UKGM nicht für die vereinbarten Summen ausreichen würden, werde Rhön dem Universitätsklinikum diese als Eigenmittel bereitstellen, findet sich mitgeteilt.

Dem UKGM würden damit – nicht nur wie bereits im Letter of Intent vereinbart – mindestens rund eine halbe Milliarde Euro Landesmittel zur Verfügung stehen. Vielmehr würden dem UKGM in den nächsten zehn Jahren mehr als 800 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stehen.

Dazu werden erläuternd Prioritäten zur Verwendung benannt, unter vielen benannten Maßnahmen auch „die Kapazitätserweiterung des Klinikums und des Kinderherzzentrums/Kinderklinik in Gießen sowie den Neubau Erwachsenen-Psychiatrie und die ersten Bauabschnitte zur Sanierung von Zentral-OP und Intensivstationen in Marburg.“

Zahlreiche Plakate von Beschäftigten des UKGM artikulierten bereits in 2012 Forderungen der Mitarbeiter/innen. Sternbald-Foto Hartwig Bambey

Ferner soll weiter die Change-of-Control-Klausel enthalten sein, die dem Land für den Fall eines Kontroll-Wechsels in der Eigentümerstruktur die Möglichkeit geben soll, das UGKM zurück in Landeseigentum zu überführen.

Mit dem Thesaurierungsgebot ist gemeint, dass erwirtschaftete Gewinne im UKGM verbleiben sollen. Schließlich wird noch mitgeteilt, dass von dem Verbot der Ausgliederung von Betriebsteilen (lediglich) besondere Fälle mit Zustimmung des Landes ausgenommen sein sollen, im Gegenzug für die gleichzeitige Wiedereingliederung derzeit ausgelagerter Bereiche.
Vorgesehen und soweit verhandelt ist weiterhin ein Kündigungsrecht nach fünf Jahren für UKGM und RHÖN KLINIKUM AG, wobei dann verkürzte Projektlisten und Investitionsmittel zum Tragen kommen würden.

Dies alles soll am Jahreanfang abschließend verhandelt sein und vereinbart werden. Damit wird kommuniziert, dass an der derzeitigenTrägerschaft festgehalten werden soll. Ein Rückkauf, wie kürzlich von OB Spies aus Marburg vorgeschlagen, gerät damit von der Agenda.

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