LWV-Haushalt 2023 mit Ausgaben von 2,19 Milliarden Euro
„Bei der Eckwerte-Planung im Juni waren wir von noch höheren Ausgaben ausgegangen. Aber auch wegen deutlich geringerer Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten der Leistungserbringer sind sie nicht eingetreten“, erläutert der Kämmerer. „Mit solchen Effekten dürfen wir nicht rechnen und müssen sehen, dass mit der Zahl der Leistungsempfänger auch die Kosten ungebrochen steigen werden.“
Kritik an systemwidrigen Leistungen
Um den LWV sowie die Landkreise und kreisfreien Städte vor diesem Hintergrund finanziell zu entlasten, haben die Abgeordneten der Verbandsversammlung erneut an den Bund und das Land Hessen appelliert, sich für eine Neuregelung aller sogenannten systemwidrigen Leistungen einzusetzen. Als systemwidrige Leistungen werden jene eingestuft, die keine originären Leistungen der Eingliederungshilfe sind, vom LWV aber erbracht werden, weil etwa rechtliche Regelungen fehlen oder andere Leistungsträger sie wegen einer restriktiven Bewilligungspraxis nicht erbringen.
Dazu zählen beispielsweise Ansprüche aus der Pflegeversicherung: Behinderte Menschen, die in einer so genannten besonderen Wohnform (früher: stationäre Einrichtung) leben und Eingliederungshilfe erhalten, haben laut Sozialgesetzbuch XI höchstens Anspruch auf eine Pauschale von 266 Euro monatlich. Nicht behinderte Menschen, die in einem Pflegeheim leben, können ein Vielfaches beanspruchen. Diese Ungleichbehandlung durch die Pflegekassen betrifft rund 8.400 pflegebedürftige behinderte Menschen in Hessen. Den Ausgleich schaffe hier der LWV, wird mitgeteilt.
Ausgleich von Mehrkosten der Unterkunft von Menschen mit Behinderung
Eine andere systemwidrige Leistung sehen die Abgeordneten bei den Kosten der Unterkunft für Menschen mit Behinderung. Die Kommunen seien zuständig, die Mieten in einem festgesetzten Rahmen zu zahlen, die sie vom Bund erstattet bekommen. Übersteigen die Kosten diesen Rahmen um mehr als 25 Prozent, müsse der LWV diese Mehrkosten über die Eingliederungshilfe tragen. Hier ist eine Erstattung durch den Bund indes nicht vorgesehen. Dies kommt in etwa 4.300 Fällen zum Tragen.
Die Verbandsversammlung des LWV fordert nun in ihrem Beschluss, all diese Leistungen systemgerecht durch andere Kostenträger zu finanzieren und das Budget des LWV und letztendlich das der Kommunen, die den LWV tragen, davon zu entlasten. „Wenn wir sowohl den Interessen der behinderten Menschen als auch den finanziellen Nöten der kommunalen Familie gerecht werden wollen, werden wir zukünftig nicht ohne finanzielle Hilfe Dritter auskommen“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.
Eingliederungshilfen beanspruchen die meisten Mittel
Vom Gesamtbudget in Höhe von 2,19 Milliarden Euro entfallen rund 82 Prozent auf die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (vor allem für wohnungslose Männer und Frauen). Das sind 1,79 Milliarden Euro in 2023. Bei der Eingliederungshilfe geht es hauptsächlich um Unterstützung der Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Tagesstruktur. Dazu gehören aber auch die Leistungen des Blindengeldes und des Gehörlosen- und Taubblindengeldes.
Förderschulen und Frühförderung
Im kommenden Jahr stehen für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder 54,72 Millionen Euro im Haushaltsplan. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch viele Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder anderen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. Von ihnen werden rund 70 Prozent außerhalb von LWV-eigenen Schulen gefördert.
Für Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer sowie Impfgeschädigte) sind im Haushaltsentwurf rund 23,31 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 78,51 Millionen Euro.
132 Millionen Personalkosten für 1.490 Stellen
Für Personalaufwendungen sind 132,51 Millionen Euro vorgesehen, das macht 6,05 Prozent vom Gesamthaushalt aus. Die Personalkosten beziehen sich auf 1.490 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen. Der Großteil des LWV-Etats wird von hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage, im Betrag1,65 Milliarden Euro, finanziert. Daneben erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte, rund 245 Millionen Euro, Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen in Höhe von 165 Millionen Euro)und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben, im Betrag 68 Millionen Euro.