Lehrerbesoldung in Hessen: A13 an der Grundschule stufenweise bis 2028
14.01.2023 (pm/red) Per Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 will die hessische Landesregierung die sukzessive Anhebung der Eingangsbesoldung aller Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 auf den Weg bringen. Mittels Zulagen soll – beginnend im August 2023 – die Angleichung bis zum Jahr 2028 in sechs Stufen umgesetzt werden.
Die von Grundschullehrer/innen und der Gewerkschaft GEW seit langem geforderte Angleichung in der Besoldung erfolge mit Blick auf andere Bundesländer um „Wettbewerbsnachteile und einseitige Abwanderungen von Lehrkräften zu vermeiden.“
Am Bildungsstandort Hessen soll in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen „eine zusätzliche Aufwertung des Berufs der Lehrerin und des Lehrers“ geleistet werden.