16 Bäume werden zu neuen Naturdenkmälern
07.03.2023 (pm/red) Bäume spielen eine wichtige Rolle beim Arten- und Naturschutz. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat 16 weitere Einzelbäume und Baumgruppen als neue Naturdenkmäler ausgewiesen, um dsie langfristig zu erhalten. Sie befinden sich auf privaten sowie kommunalen Flächen und werden vom Kreis regelmäßig auf ihren Zustand geprüft.
„Dieses Beispiel zeigt, wie breit das Spektrum der Aufgaben einer Kreisverwaltung ist. Und welche konkreten Handlungsmöglichkeiten wir als Verwaltung haben, um die biologische Vielfalt hier zu stärken“, betont Landrat Jens Womelsdorf.
„Durch die Ausweisung als Naturdenkmal erhalten die Bäume einen höheren Schutzstatus und dürfen nur noch in Ausnahmefällen verändert werden“, erläutert Katharina Franziska Hof von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Bei der Ausweisung der neuen Naturdenkmäler im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Gießen als Obere Naturschutzbehörde habe sich der Kreis auch mit den betroffenen Kommunen, Verbänden sowie Eigentümerinnen und Eigentümern der Flächen abgestimmt.
Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Naturschutzvereine und -verbände haben die 16 neuen Naturdenkmäler vorgeschlagen. Ein Sachkundiger für Bäume hat die Vorschläge anschließend begutachtet und die Schutzwürdigkeit der Bäume bestätigt. Die Bäume, die nun neue Naturdenkmäler sind, finden sich im Kreis verteilt, so unter anderem in Amöneburg, Lahntal, Wetter und Steffenberg.
110 Naturdenkmäler bereits ausgewiesen
Der Landkreis hat bislang übrigens 110 Naturdenkmäler ausgewiesen, wovon jedoch bereits einige nicht mehr existieren. Aktuell gibt es im Kreis noch etwa 100 Naturdenkmäler. Durch eine Zunahme an Extremwetterereignissen sowie wegen des fortschreitenden Alters der Naturdenkmäler ist allerdings mit einem Rückgang dieser Zahl zu rechnen.
Als Naturdenkmäler können besondere Einzelschöpfungen der Natur wie Bäume oder Flächen bis zu fünf Hektar ausgewiesen werden. Beispielsweise, weil sie wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auffallend sind und daher schutzwürdig sind. Auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe kommen für eine Ausweisung als Naturdenkmal in Frage.
Alte Bäume als Lebensraum für viele Tiere
Der Kreis verfolge mit der Ausweisung der Bäume als Naturdenkmäler das Ziel, diese so lange wie möglich zu erhalten. „Denn alte Bäume besitzen einen wichtigen Stellenwert für Natur und Umwelt, der sich nicht durch die Nachpflanzung junger Bäume ersetzen lässt. Spezialisierte Käferarten, Kleinsäuger wie Fledermäuse und unterschiedliche Pilzarten sind Beispiele für Lebewesen, die auf die bestehenden Bäume, unter anderem als Lebensraum, angewiesen sind und von einem nachhaltigen Schutz profitieren.
Deshalb ist es wichtig, vorhandene Strukturen und Gehölze, darunter auch Bäume, zu schützen“ macht die Fachfrau des Kreises für Natur- und Artenschutz deutlich. Gerade im Hinblick auf das gravierende Artensterben sowie das Ziel des Kreises, die biologische Vielfalt im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie in der Region zu stärken.
Alte Bäume können zusätzlich eine besondere emotionale und auch identitätsprägende Bedeutung für die Menschen vor Ort besitzen. Auch geschichtliche Ereignisse lassen sich mit einzelnen Exemplaren wie beispielsweise der Friedenslinde in Lahntal-Caldern verknüpfen. Auch im Ebsdorfergrund befindet sich eine als Naturdenkmal ausgewiesene Gruppe an Lindenbäumen. Die Linde steht symbolisch für Frieden, Liebe und auch Gemeinschaft. Besonders nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 wurden diese Bäume häufig gepflanzt.
Kreis unterstützt bei Pflege und Organisation
Durch die Ausweisung als Naturdenkmal gibt es übrigens keine Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen. Die Bäume beziehungsweise Flächen bleiben also im Besitz der bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümer.
„Um die Eigentümerinnen und Eigentümer bei den anfallenden Kosten für eine sachgerechte Pflege zu entlasten, übernimmt die Naturschutzbehörde des Kreises allerdings die Organisation und Finanzierung für eine jährliche Begutachtung und Pflege der Denkmäler“, sagt Hof.
Bei der Pflege ist einiges zu beachten: In der Nähe von Straßen müssen die Bäume beispielsweise so gepflegt und erhalten werden, dass sie nicht den Verkehr gefährden. Deshalb möchte die Naturschutzbehörde auch sicherstellen, dass kein Konflikt zwischen dem Veränderungsverbot der Denkmäler auf der einen sowie der Pflicht zur Verkehrssicherung auf der anderen Seite entsteht. Andere Pflichten bleiben jedoch weiterhin bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Darunter das Entfernen von Laub oder Vorkehrungen zu treffen, wenn Nester von Eichenprozessionsspinnern entdeckt werden.