Freispruch für Mikrobiologen Sucharit Bhakdi vom falschen Vorwurf der Volksverhetzung
25.05.2023 (mm/red) Am 23. Mai.2023 wurde vor dem Amtsgericht Plön in Schleswig-Holstein der Vorwurf der Volksverhetzung gegen den Immunologen, Mikrobiologen und Autor Sucharit Bhakdi verhandelt. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde der Coronamaßnahmen-Kritiker von den Vorwürfen freigesprochen. Die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft beruhte auf willkürlich instrumentalisierten Äußerungen Bhakdis im Jahr 2021. Diese befassten sich mit Beschreibungen und Befürchtungen zu der politischen Kampagne für die sogenannten „Covid-19 Impfstoffe“ der israelischen Regierung.
In Online-Medien wird ausführlich berichtet. So findet sich in Telepolis zur Begründung des Freispruchs mitgeteilt, das Gericht habe nicht feststellen können, dass sich Bhakdi „mit Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie einem Interview im Internet strafbar gemacht habe“. Und weiter: Für den Angeklagten sprach dabei, dass Bhakdi in einer Rede, die ein Gegenstand der Anklage wegen Volksverhetzung war, „zu friedlichem Diskurs mit Politikern aufgerufen und die Idee der demokratischen Willensbildung betont habe“.
Ausführlich berichtet auch das in Österreich erscheinende Online-Medium tkp Der Blog für Science & Politik: Für viele ein offensichtlich politischer Prozess, doch dieser endete nun mit einem Freispruch. Das ist nicht nur ein großer Erfolg für die Person Bhakdi sondern auch eine peinliche Niederlage für den polit-medialen Apparat in Deutschland.
Und weiter: Sucharit Bhakdi wurde sehr früh zum Gesicht des Widerstandes gegen das Corona-Regime. Bereits als der erste Lockdown von Merkel verkündet wurde, hatte der Professor für Mikrobiologie per Video scharfe Kritik an die damalige Kanzlerin gerichtet. Es folgte fundamentale Kritik: an der Bewertung von Covid („im Bereich einer mittelschweren Grippe“), an der Lockdown-Politik und dann an der mRNA-Behandlung. Im Buch “Corona Fehlalarm im Sommer 2020 machte er etwa deutlich, dass die falsche Behandlung (Intubation) der Corona-Patienten zu vielen unnötigen Todesfälle geführt hatte oder dass es eine breite Hintergrundimmunität in der Bevölkerung gebe. All das ist mittlerweile selbst von Regime-Institutionen eingestanden worden.
In der Verhandlung wurde offengelegt, dass die Oberstaatsanwaltschaft unter anderem bei der Verfassung der Klage die beanstandeten Videos nicht oder nur in kurzen Auszügen gesehen und erst später angefordert habe. Dies führte schlüssig dazu, dass nach den klaren Plädoyers Bhakdi von den rufschädigenden Vorwürfen freigesprochen wurde. Nach der Feststellung durch das Gerichtsurteil kann darüber gesagt werden, dass sie unbegründet waren.
Der Marburger Kreistagsabgeordnete und Aktivist der Gruppe Weiterdenken Marburg, Dr. Frank Michler, kommentiert den Vorgang mit den Worten: „Erstmal ist dieses Urteil ein großer Erfolg. Wir müssen aber als Gesellschaft unbedingt untersuchen, ob sich hier die Staatsanwaltschaft zum Erfüllungsgehilfen eines politischen Regimes gemacht hat, um einen verdienten und ehrwürdigen kritischen Experten und Bürger zu verfolgen. Unabhängig davon muss Sucharit Bhakdi auf der ganzen Breite rehabilitiert werden.