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Justizentscheidungen gegen Verkehrswende mit Fahrradstraße in Gießen

Die Ostanlage in Gießen ist Teil des Anlagenrings um die Innenstadt. Dort einen Bereich als Fahrradstraße zu gestalten wurde in einem hoch fragwürdigen Urteilsspruch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof der Stadt Gießen untersagt. Foto nn

07.09.2023 | Gastbeitrag von Jörg Bergstedt  Der Gießener Verkehrsversuch, in der Innenstadt Platz für Fahrräder zu schaffen und erstmals in der ansonsten autogerecht geplanten Stadt Fläche für eine Verkehrswende umzuverteilen, ist von Gerichten als rechtswidrig bezeichnet worden. Was in der Öffentlichkeit als juristische Entscheidung wahrgenommen wird, bekommt bei näherer Betrachtung der hier agierenden Richter und der Kläger ein deutliches Geschmäckle. Es riecht nach einer ideologischen Entscheidung von Seilschaften innerhalb der Justiz. Naheliegend ist sogar eine Absprache der Vorgehensweisen, um die Verkehrswende in Gießen zu Fall zu bringen. Aber der Reihe nach.

Fakten zum Verkehrsversuch und Klage von Bewohnern in Seitenstraßen

Die Klage mit Eilantrag wurde von Anwohnern bzw. Nutzern in der Braugasse 5 in Gießen eingereicht. Die Kläger wohnen also nicht am Anlagenring selbst. Der Verkehrsversuch hat nur minimale Auswirkung auf sie. Beide wohnen in einer untergeordneten Seitenstraße mit Tempo 30 – in einem modernen Gebäude mit mehreren Wohnungen und Tiefgarage. Die Verkehrsbelastung auf dieser Straße ist gering und wird sich durch den Verkehrsversuch nicht wesentlich verändern, da es keine weiterführenden und nur eine zuführende, sehr kleine Straße gibt. Im Anschluss an die Braugasse folgen bis auf die eine Ausnahme nur Sackgassen. Das ist teilweise sogar durch den Verkehrsversuch verursacht. Ein erhöhter Durchgangsverkehr ist daher nicht oder höchstens in einem geringen Ausmaße zu erwarten.

Verkehrsberuhigung würde Sicherheit erhöhen

Der Wohn- bzw. Arbeitsort der Kläger mit Hausnummer 5 liegt mittig in der Braugasse. Von dort ist es in etwa gleich weit zum Anlagenring über die Walltorstraße wie über die Landgrafenstraße. Es ergibt sich also auch hier kein Nachteil. Gleiches gilt für die Umkehrung der Einbahnregelung in der Senckenbergstraße. So oder so kann sie nur in eine Richtung befahren, d.h. von den Klägern nur für eine der beiden Fahrbewegung von bzw. zu ihrem Aufenthaltsort in der Braugasse genutzt werden.

Eine Klägerin ist Richterin am Sozialgericht. Das ist eine Entfernung zu Fuß von 270m. Die Verkehrsberuhigung der Landgrafenstraße führt dabei sogar zu einer höheren Sicherheit für die Klägerin, weil die Zu-Fuß-Route genau über diese Straße und dann per Drückampel über den Anlagenring führt, der durch den Verkehrsversuch ebenfalls sicherer geworden ist, weil die gefahrenträchtigste Fahrbeziehung (Rechtsabbiegen von Autos) aus der Landgrafenstraße durch die verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt nicht mehr möglich ist.

Den Klägern hätte von Beginn an das Klagerecht abgesprochen werden müssen

Die Kläger sind durch die Maßnahme gar nicht beschwert, sondern teilweise sogar bevorteilt. Ihnen hätte von Beginn an das Klagerecht abgesprochen werden müssen.

Beide Stellungnahmen, die im Verwaltungsverfahren berücksichtigt wurden, stammen aus CDU-Hand. Das Regierungspräsidium Gießen (RP) ist CDU-geführt und ist bereits in der Vergangenheit hinsichtlich Autoverkehrsprojekten aufgefallen nicht als neutrale Genehmigungsbehörde, sondern als Befürworter selbst neuer Straßenbauten. So war das RP Kontaktadresse und Koordinierung der Kampagne „JA49“ für den Bau der Autobahn A49.

Persönliche Stellungnahmen statt korrektes Votum von Fachabteilungen

Die Stellungnahme des Polizeipräsidiums wurde nicht von deren passenden Fachabteilungen unterzeichnet, sondern vom kurz danach in Pension verabschiedeten Polizeipräsidenten Bernd Paul persönlich. Der ist CDU-Mitglied und aktiv im aktuellen Landtagswahlkampf des CDU-Direktkandidaten Lucas Schmitz, dessen Hauptthema eine Kampagne gegen die beklagte Fahrradstraße auf dem Anlagenring ist.

Andere Betroffene wurden nicht in das Verfahren eingebunden, obwohl sie sich wegen ihrer deutlich höheren Betroffenheit aufdrängen, beispielsweise durch die Lage am Anlagenring.

Kompetenzüberschreitung der Gerichte im Verfahren

Obwohl die Kläger die Fahrradstraße auf dem Anlagenring gar nicht beklagt haben, haben die Gerichte diese als rechtswidrig eingestuft. Das ist formal schlicht eine Kompetenzüberschreitung. Selbst wenn die Klage und der Eilantrag, die sich ja nur auf Braugasse, Landgrafen- und Senckenbergstraße beziehen, als berechtigt angesehen werden sollten (was oben widerlegt wurde), erklärt sich daraus nicht, warum neben der Anordnung der Rücknahme der Veränderungen in den innerstädtischen Nebenstraßen auch der Anlagenring als Ganzes der richterlichen Bewertung unterzogen wurde.

Die erstinstanzliche Entscheidung wurde durch das Verwaltungsgericht Gießen getroffen. Dieses liegt auf dem Gerichtscampus von Gießen, wo auch das Sozialgericht liegt. An diesem arbeitet eine Klägerin. Alle dortigen Gerichte nutzen gemeinsame Infrastruktur, zum Beispiel die Kantine. Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen war bis zum 15. Juni 2023 Harald Wack.

Richter, Parteimitglied und Kandidat bei Kommnunalwahl

Die zweitinstanzliche Entscheidung wurde durch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel gefällt. Vorsitzender Richter der den Beschluss fällenden Kammer war Harald Wack. Wack hatte also eine Beschwerde zu verhandeln, die seine ehemaligen Untergebenen getroffen haben zu einem politischen Konflikt, der noch in seiner Zeit am VG Gießen entstand. Er ist zudem aktives Mitglied der eindeutig auto-orientierten FDP. Wack kandidierte im Kommunalwahlkampf 2021, der in Gießen vom Streit um den Anlagenring geprägt war, für die FDP im nördlich von Gießen gelegenen Ort Weimar (Lahn).

Richter in Gießen wechselte nach Kassel

Soweit die Fakten. Die Nähe der Akteur zueinander ist auffallend. Da die Verwaltungsgerichte den Verkehrsversuch für rechtswidrig erklärten, ohne dass dies Gegenstand der Klage und Eilanträge war, drängt sich eine Interpretation auf, dass dies nicht zufällig geschah:

Der gesamte Ablauf war ein abgekartetes, also vorher vereinbartes Spiel mit dem rein ideologisch begründeten Ziel, die Fahrradstraße auf dem Anlagenring zu stoppen!

Der Verdacht, dass es Kläger und den Gerichte von Vornherein nie um die kleinen Veränderungen an den Nebenstraßen (Braugasse, Landgrafen- und Senckenbergstraße) ging, sondern darum, den gesamten Verkehrsversuch und damit das Herzstück der Verkehrswende in Gießen zu stoppen wollten, ergibt sich aus den Abläufen und der personellen Konstellation.

Beschilderung und Nutzung der Nordanlage als Fahrradstraße im Rahmen der begonnenen und jetzt juristisch verhinderten Verkehrswende der Stadt Gießen. Foto nn

Gab es ein abgesprochenes Vorgehen der Akteure ?

Dadurch bekommen die Verfahren mehr als ein „Geschmäckle“. Es riecht nach einem abgekarteten, möglicherweise von Beginn an zwischen den Akteuren abgesprochenen Vorgehen. Sie alle stammen aus juristischen Kreisen, begegnen sich im Arbeitsalltag in den Einrichtungen der Gerichte, die zudem alle am oder direkt neben dem Anlagenring liegen.

Sämtliche Beteiligten sind also direkt Betroffene, weil ihre eigene Anfahrt zu Wohnung bzw. Arbeitsplatz über den Anlagenring führt. Schlimmer aber: Zumindest die entscheidenden Personen sind in politischen Gruppierungen aktiv, die sich eindeutig zum Vorrang des Automobils bekennen und die Hetzkampagne gegen die Fahrradstraßen in Gießen pushen.

Hauptakteur ist Harald Wack. Er war bis zum 15.6.2023, also noch direkt in der Startphase des Verkehrsversuchs, Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, also genau des Gerichts, welches in erster Instanz den Verkehrsversuch als rechtswidrig bezeichnete. Nach dem 15.6.2023 war er dann Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel – und fällt als solcher die zweitinstanzliche Entscheidung, nach der der Verkehrsversuch rechtwidrig war.

Personelle Verflechtungen in zwei Gerichtsverfahren

Die beiden gerichtlichen Entscheidungen hängen damit personell zusammen. Vor allem aber ist Harald Wack als FDPler aktiv, nicht nur in der Partei, sondern auch als Kandidat zur Kommunalwahl 2021. Ebenfalls in Wahlkämpfen aktiv ist der Gießener Polizeipräsident, nur diesmal bei der CDU. Er unterstützt unter anderem den CDU-Landtagskandidaten Lucas Schmitz – und der ist Initiator der Hetzkampagne gegen die Fahrradstraßen.

Aus den Puzzlesteinen dieser Hintergründe drängt sich der Eindruck auf, dass das gesamte Manöver abgesprochen war.

Die Kläger reichen eine völlig belanglose und offensichtlich sinnlos begründete Klage ein. Diese hat gar keinen direkten Bezug zu den Fahrradstraßen und hätte wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse abgelehnt werden müssen. Denn die Behauptung, der Verkehr hätte auf der kleinen Tempo-30-Nebenstraße Braugasse so zugenommen, dass sie nun lärmgeplagt wären und ihre Tiefgarage nicht verlassen könnten, ist frei erfunden. Da mindestens eine Klägerin Richterin ist, wird ihr klar gewesen sein, dass diese Klage sinn- und aussichtslos ist.

Klage als Trick, um die Fahrradstraße juristisch zu kippen

Warum hat sie trotzdem geklagt? Die Vermutung liegt nahe: Sie wusste, dass das Verwaltungsgericht ihre Klage nutzen würde, um die ganze Fahrradstraße für rechtswidrig zu erklären. Das ist zwar gar nicht Gegenstand der Klage, aber so ergibt die völlig unsinnig erscheinende Klage plötzlich Sinn. Richter haben untereinander vorab geklärt, wie alles weiterläuft. Und sie wussten auch schon, dass der während der vermutlichen Vorabsprachen noch als Verwaltungsgerichtspräsident arbeitende Harald Wack zum Zeitpunkt des Beschwerdeverfahrens (mit dem sie ja rechnen konnten) schon beim Verwaltungsgerichtshof tätig und genau der zuständige Richter sein würde.

Geschäftsverteilungsplan und Klageweg

Das war keine Hellseherei, sondern stand aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes in der Tat für alle kalkulierbar schon fest. Ins Boot gehört wurde noch der CDU-Polizeipräsident Bernd Paul, der dann seine eigene Behörde überging und als Einzelperson die negative Stellungnahme abgab. Vom RP, ebenfalls CDU-geführt, war eine solche ohnehin sicher, da diese Behörde seit Jahren als Pro-Auto-Lobby agiert.

Der Plan ging auf, die Stadtverwaltung durchschaute das Spiel nicht und erleichterte dem Justiz-Polit-Filz die Arbeit dadurch, dass es die Klage aufgrund der – fraglos tatsächlich– absurden Begründung nicht ernst nahm.

Offen ist da nur noch die Frage, wer die Strippenzieher tatsächlich waren. Richter Wack und/oder andere Richter von sich aus? Oder doch die Politik von FDP und CDU, die da diese Intrige inszenierten?

Die Unabhängigkeit der Gerichte ist deutlich in Frage gestellt. Das juristische Aus der Gießener Fahrradstraße war keine rechtmäßige Entscheidung, sondern eine ideologische – und das vermutlich aufgrund einer geplanten Intrige. Die ist ein besonders auffälliger Beleg für das, was ohnehin immer eine Propagandalüge war angesichts von Seilschaften, Parteibüchern und vielen Doppelfunktionen Gerichte-Parlamente.

In einem Land des ständiges Filzes zwischen Politik, Justiz und Polizei gibt es keine Gewaltenteilung.  In Gießen droht es jetzt die Verkehrswende abgewürgt zu werdenen, die dann nicht einmal die Baustellenphase überlebt hätte.

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Im veröffentlichten Text ist die Verwendung : als Kürzel aus der Schreibweise des Autors entfernt. (red)

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