Riesenfahrzeug rammt Vordach in der Carl-Bantzer-Straße Willingshausen
08.10.2023 (yb) Zu einem Unfall mit Beschädigung eines Vordachs ist es Samstagvormittag, 7. Oktober, in der Carl-Bantzer-Straße in Willingshausen gekommen. Ein riesiges landwirtschaftliches Gefährt mit Traktor und übergroßem Anhänger durchfuhr die enge Wohnstraße in Willingshausen. Der überdimenioniert hohe Anhänger war beladen mit gehäckseltem Mais, der für die Biogasanlage bei Wasenberg bestimmt war. Auf Grund der extrem hohen Konstruktion der Seitenwände des Anhängers und fehlerhafter Fahrweise rammte die linke hintere Seitenwand die äußere Ecke des Vordachs einer Scheune, riß ein Stück Dachrinne ab und beschädigte einige Ziegeln.
Fehlerhafte Fahrweise als Unfallursache
Bei Unfällen ist das Geschehen mitunter nur schwer zu rekonstruioeren. Der Unfall in der Carl-Bantzer-Straße am 7. Oktober ist unter den Augen eines Augenzeugen geschehen. Dieser war gerade damit beschäftigt nach Öffnung der beiden Flügel der Scheunentore Geräte in das Scheuneninnere zu bringen. Dazu hatte er seinen beladenen Fahrzeug gegenüber auf der Straßeseite vor der Apotheke abgestellt. Von oben kam der sehr große Traktor mit dem Anhänger mit extrem hohen Bordwänden, beladen mit Maisschnitzeln, die Carl-Bantzer-Straße herunter und stoppte zunächst dieses landwirtschaftliche Gefährt.
Als der Augenzeuge zwei Stühle zur Seite an die Bürgersteigkante gerückt hatte und damit eine hinreichende Durchfahrbreite gegeben war, setzte der Fahrer aus dem Main-Kinzig-Kreis (Kennzeichen MKK) die Fahrt langsam fort. Das ist gelungen, der Traktor passierte im Schritttempo die Engestelle und auch der Anhänger hielt zunächst genügend Abstand von dem Scheuenvordach. Ansonsten hätte die vordere linke Bordwand das Vordach bereits berührt und beschädigt. Dann steuerte der ortsfremde Fahrer fehlerhaft nach rechts anstatt das Gefährt mit Steuer geradeaus erst einmal durch die Engstelle zu bringen.
Der Fahrer steuert fehlerhaft rechts und touchiert Scheunenvordach
Es knirschte und die hintere Ecke der linken Bordwand drückte gegen die äußerste Ecke des Vordachs, beschädigte es und die Bordwand riß ein etwa ein Meter langes Stück der Regenrinne mit. Damit offenbarte die zunächst korrekte Durchfahrt mit genügend Abstand zum Vordach ohne jegliche Berührungen, dass auch genügend Durchfahrbreite zur Verfügung gestanden hat. Erst das fehlerhafte vorzeitige Steuern nach rechts brachte die Bordwand hinten in Kollission mit der Ecke des Vordachs mit der Folge der erheblichen Beschädigung.
Der Augenzeuge stand auf der Scheunenseite und beobachtete aufmerksam die Passage des riesenhaften landwirtschaftlichen Gefährts. 100 Meter unterhalb war ein Anwohner zufällig auf der Straße und sah den Traktor mit Anhänger kommen, hinten oben links das Dachrinnenstück hängend. Er bedeutete dem Fahrer anzuhalten, was dieser sofort machte. Dann kam es zu einer In-Augenscheinnahme des Traktoranhängers durch den Fahrer und den Augenzeugen, der direkt vor der Scheune gestanden hatte. Der Augenzeuge machte dann eine Reihe von Fotografien zur Dokumentation.
Der Augenzeuge, der die Scheune an diesem Tag für ein Malwochenende mit einem Künstler nutzen wollte, verständigte sich mit dem Fahrer zunächst darüber, ob die Polizei aus Schwalmstadt zu der Unfallstelle gerufen werden sollte. Da es keine Personenschäden gab, wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass es nicht unbedingt einer polizeilichen Aufnehme des Unfallortes und -geschehens bedürfen werde. Der Fahrer sagte, dass für den Schaden die Versicherung des Fahrzeugs aufzukommen habe.
Dann informierte der Augenzeuge den Fahrer darüber, dass die Eigentümerin der Scheune in Schwalmstadt wohne und dass er die Liegenschaftseigentümerin telefonisch von dem Geschehen und eingetreten Schaden informieren wolle. Der Fahrer stellte zunächst den Traktor mit Anhänger an d en Straßerand direkt am „Dorfplatz“ nahe zur Wasenberger Straße.
Damit war die Unfallstelle soweit geräumt. Als der Augenzeuge die Eigentümerin der Scheune telefonisch erreicht hatte, informierte er sie darüber, dass es gerade zu dem Unfallgeschehen mit Beschädigung ihres Vordachs gekommen war. Er fragte sie, ob sie nach Willingshausen kommen könne und erhielt als Antwort, dass dies etwa einer Stunde Zeit brauche. Dies teilte er dem Fahrer des Unfallgespanns mit. Dieser fragte daraufhin ob er mit dem Funktelefon des Augenzeugen mit der Eigentümerin selbst sprechen könne. Er nahm das Funktelefon des Augenzeugen und verständigte sich mit der Scheueneigentümerin, die einige Zeit später vor Ort eingetroffen ist.
Mit überdimensioniertem Anhänger durch enge Dorfstraße?
Ein deutlicher Fahrfehler eines ortsfremden Fahrers eines sehr großen landwirtschaftlichen Gefährts mit Traktor und voll mit Maisschnitzeln beladenen dreiachsigem Anhängers mit extrem hohen Bordwänden an einer Engestelle hat zu diesem Unfall geführt. Dazu ist die Frage zu stellen warum der Fahrer dieses sehr große Gespanns mit Großtraktor und Transporthänger überhaupt diese Route durch die enge Ortslage Willingshausens in der Carl-Bantzer-Straße angesteuert hat? Er bekundete seine gerade geerntete und aufgenommene Fracht vom Acker zu der Biogas-Anlage bei Wasenberg bringen zu müssen. Wasenberg und die Biogasanlage liegen jedoch in entgegengesetzter Richtung. Warum wurde das Gefährt vom Erntebereich auf einem Acker außerhalb und oberhalb der Ortslage überhaupt in die Ortmittte von Willingshausen gesteuert? Das Fahrziel Biogas-Anlage lag näher zum Acker, die Route duch die Ortsmitte war nicht zielführend und bedeutete sogar einen Umweg. War es die fehlende Ortskenntnis des Fahrers, der ihn die Ortsmitte ansteuern ließ?
Wenn dies zutrifft gibt es neben dem deutlichen Fahrfehler den Hintergrund, dass es zu der Kollission und Beschädigung gar nicht erst hätte kommen müssen, wenn der Fahrer vom Erntebereich des Ackers über Feldwege eine Route Richtung Biogasanlage gewählt hätte, welche die Enge der Ortslage vermeidet.
Verbunden mit dem Unfall in der Carl-Bantzer-Straße Willingshausen kam es zu einem Eklat, indem ein Geschäftsanlieger auf die Straße stürmte und ohne jegliche Kenntnis des vorherigen Geschehens den Augenzeugen mit unsachlichen und persönlichen herabsetzenden Anwürfen überschüttete. Dazu wird ein gesonderter Bericht in das Marburger. veröffentlicht.