Marburger Kleiderkammer sucht Winterjacken und warme Bettwäsche

19.09.2024 (pm/red) Die Marburger Kleiderkammer bereitet sich auf den Winter vor und benötigt noch Winterkleidung, insbesondere Winterjacken für Männer und auch warme Bettwäsche. An Winterjacken für Kinder besteht aktuell kein Spendenbedarf, da die Lager diesbezüglich …

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Verjährungsfristen: Am Jahresende drohen Millionenverluste

12.12.2023 (pm/red) Jahresende, erst Weihnachten, Feiertage, Familie, Freunde und dann Sylvester, Neujahr. Es soll welche geben, die sich Gedanken darum machen ob wieder richtig Böllern dürfen. Stichwort Sylvesterfeuerwerk. Etwas anders sieht es für die Wirtschaft aus. Ob kleine Selbstständige oder Großbetrieb. Zum Jahresende verlieren Unternehmen Millionenbeträge, weil sie die richtigen Verjährungsfristen außer Acht lassen – wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg informiert.

„Wer nichts zu verschenken hat, sollte noch in diesem Monat einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen oder Klage erheben“, sagt Simone Kaiser-Dietrich, IHK-Expertin im Bereich Wirtschaftsrecht. Denn: Der 31. Dezember ist der Stichtag für die Geltendmachung vieler älterer Forderungen. 

Die Verjährung beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und läuft dann unter anderem zwei oder drei Jahre. Beispiel: Ein Kunde hat am 1. Juni 2020 etwas gekauft, den Kaufpreis trotz mehrerer außergerichtlicher Mahnungen noch nicht bezahlt. Die Verjährungsfrist für Kaufpreisforderungen beträgt drei Jahre und hat am Ende des Jahres 2020 zu laufen begonnen.

Damit kann der Unternehmer nur noch bis zum 31. Dezember 2023 seinen Kaufpreisanspruch erfolgreich geltend machen. „Sollen diese Rechnungen nicht verjähren, müssen andere Optionen gezogen werden, wie ein amtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Gericht“, sagt Kaiser-Dietrich. 

In Zeiten schwindender Zahlungsmoral sei es unbefriedigend, wenn der Schuldner zu spät zahle. „Noch viel ärgerlicher ist es aber, wenn man selbst den letzten Zeitpunkt versäumt hat, seine Rechte geltend zu machen“, verdeutlicht die IHK-Expertin. 

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Webseite der IHK Kassel-Marburg. In der Rubrik „Recht“ im Bereich „Wirtschaftsrecht“ unter „Allgemeines Vertragsrecht“ und „Verjährungsfristen“.

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