Textauszüge Marburg aus dem Lärmaktionsplan Mittelhessen
Marburg 19. März (yb) Als Entwurf liegt er vor und ist öffentlich ausgelegt, der Lärmaktionsplan Mittelhessen. Bis 15. April kann er im Rathaus Marburg eingesehen werden. Auch im Internet ist der Plan zu finden: www.rp-giessen.hessen.de Einwendungen können bis 29. April schriftlich artikuliert werden. Für Marburger Büergerinnen und Bürger lohnt die Lektüre und Beschäftigung, für unmittelbar betroffene Anlieger ganz und gar. Nachstehend werden Teile der Aussagen über Marburg wörtlich wiedergegeben, dazu Fotografien von mobilen Lärmquellen.
5.1 Marburg 5.1.1 Beschreibung der Belastungssituation
Die festgestellten Lärmkonfliktpunkte finden sich beidseitig entlang der B 3a. Grund hierfür ist neben der Tallage, das dichte Heranrücken der Trasse an die Wohnbebauung und eine lückenhafte Ausstattung des Trassenverlaufs mit Lärmschutzeinrichtungen. In drei Abschnitten sind Lärmschutzeinrichtungen installiert worden. Jedoch wurden trotz vorhandener Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der B 3a keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet. Dies hat zur Folge, dass es hier infolge von Reflektion an der vorhandenen Lärmschutzeinrichtung auf der gegenüberliegenden Seite zu einer Erhöhung der Lärmeinwirkung kommen kann. Dies betrifft die folgenden 3 Bereiche: • Südbahnhof, • Cappelerstraße • Nonnengasse Das Wohngebiet Weidenhausen auf der anderen Seite der B3 ist zwar bereits durch eine Lärmschutzeinrichtung geschützt, jedoch ist diese nicht bis zur Querung der Abfahrt „Mitte“ fortgeführt. Hierdurch sind Häuser am „Erlenring“ und „Am Erlengraben“ weiterhin stark von Verkehrslärm betroffen.
5.1 Marburg 5.1.1 Beschreibung der Belastungssituation Die festgestellten Lärmkonfliktpunkte finden sich beidseitig entlang der B 3a. Grund hierfür ist neben der Tallage, das dichte Heranrücken der Trasse an die Wohnbebauung und eine lückenhafte Ausstattung des Trassenverlaufs mit Lärmschutzeinrichtungen. In drei Abschnitten sind Lärmschutzeinrichtungen installiert worden. Jedoch wurden trotz vorhandener Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der B 3a keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet. Dies hat zur Folge, dass es hier infolge von Reflektion an der vorhandenen Lärmschutzeinrichtung auf der gegenüberliegenden Seite zu einer Erhöhung der Lärmeinwirkung kommen kann.
Dies betrifft die folgenden 3 Bereiche: • Südbahnhof, • Cappelerstraße • Nonnengasse Das Wohngebiet Weidenhausen auf der anderen Seite der B3 ist zwar bereits durch eine Lärmschutzeinrichtung geschützt, jedoch ist diese nicht bis zur Querung der Abfahrt „Mitte“ fortgeführt. Hierdurch sind Häuser am „Erlenring“ und „Am Erlengraben“ weiterhin stark von Verkehrslärm betroffen. 75 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts sind jeweils 32 bzw. 46 Einwohner ausgesetzt. 1 Diese hohen Belastungen konzentrieren sich auf die Bereiche Nonnengasse und Bahnhofstraße.
Im Bereich des Konfliktpunktes „Südbahnhof“ finden sich sowohl 2geschossige Ein- bis Zweifamilienhäuser, bevorzugt an der Zeppelinstraße wie auch bis zu 5geschossige Mehrfamilienhäuser in der Frauenbergstraße. Die eingekreisten Häuser sind nicht in die Lärmkartierung eingegangen, obwohl hier eindeutig Wohnbebauung vorliegt. An der Frauenbergstraße liegt die B3a auf gleicher Ebene, in der Zeppelinstraße ist das Gelände ansteigend. Als Mehrfachbelastung kommt die Eisenbahstrecke zwischen B3a und Wohnbebauung hinzu. Deren Beitrag zur Lärmbelastung ist nicht in die Lärmkartierung Straße eingegangen. Die Wohnbebauung reicht bis zu 40 m an die B3a heran.
Cappeler Straße Hier liegt ebenfalls eine Mehrfachbelastung durch die Bahnstrecke und die Bundesstraße vor. Bahnstrecke und Hauptverkehrsstraße verlaufen in diesem Abschnitt parallel. Der Abstand der Wohnbebauung zur B 3a beträgt in diesem Abschnitt ca. 45m. Bei den am stärksten belasteten Gebäuden handelt es sich um 5 sechsgeschossige Wohnblocks. Hier werden die Werte 70/60 dB(A) überschritten. Vor den Wohnblocks zur B3a befinden sich die zugehörigen Parkplätze.
Hinter den Wohnblocks steigt das Gelände merklich an, so dass auch weitere Wohnhäuser am Hang, wenn auch in geringerem Umfang, belastet werden. Auf der gegenüberliegenden Seite der B3a wird das Freizeitgelände „Aquamar“ durch eine hochabsorbierende Lärmschutzwand mit einer Höhe von ca. 4m geschützt.
Nonnengasse Dieser Konfliktpunkt liegt zu beiden Seiten der B3a. Der Stadtteil Weidenhausen ist in diesem Bereich durch eine hochabsorbierende Lärmschutzwand geschützt. Diese schirmt jedoch die Wohnbebauung nicht vollständig ab, da sie nicht bis zur Abfahrt „Marburg Mitte“ fortgeführt wurde. Somit befinden sich auch hier Wohnhäuser bei denen die Werte 70/60 dB(A) überschritten werden. Die Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ebenengleich mit der B3a und reicht an „St. Jost“ bis auf ca.10m an den Straßenrand heran. Dies hat zur Folge, dass Bebauungsrand zur B3 hin die Werte 70/60 ebenfalls überschritten werden.
Tempolimit Straßenverkehrliche Maßnahmen sind in der Regel kurzfristig und mit einem geringen Aufwand an finanziellen Mitteln umsetzbar. Die B3a durchquert die Ortslage Marburg als Außerortsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für PKW und 80 km/h für LKW. Die Stadt Marburg beabsichtigte die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten aufgrund der hohen Lärmbelastungen entlang der B3a zu begrenzen. Mit Schreiben vom 03.12.2007 bat sie daher nach dem Zustimmungsvorbehalt gem. Ziffer V der Allg. Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 1 bis 1e StVO das Regierungspräsidium Giessen um Zustimmung zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung für PKW und LKW auf 80 km/h in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Diesem Antrag war eine schalltechnische Untersuchung beigefügt, die zum dem Ergebnis kam, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h für LKW und 80 km/h für PKW zu einer Lärmminderung von -2 dB(A) führen würde. Die Zustimmung zu o.g. Antrag wurde von Seiten des Regierungspräsidiums Giessen nicht erteilt. Das Regierungspräsidium Giessen führte hierzu auf, dass die erreichbare Pegelreduzierung selbst bei einer über den eigentlichen Antrag hinausgehenden Geschwindigkeitsreduzierung für LKW auf 60 km/h nur eine Pegelminderung von -2 dB(A) erzielt. Da LKW, die für den Großteil der Lärmbelastung verantwortlich sind, bereits jetzt nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen, kann durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit der PKW auf 80 km/h die in dem beigelegten Gutachten aufgeführte Pegelminderung nicht erreicht werden. Die Zahl der Unfälle würde sich nach Ansicht des Polizeipräsidiums Mittelhessen durch eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht reduzieren, so dass Verkehrssicherheitsgründe nicht für eine Geschwindigkeitsreduzierung sprächen. Einer Reduzierung der Geschwindigkeit stünde außerdem die besondere Funktion der B 3a als autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße, die eine Entlastungsfunktion für die umliegenden Straßen hat, entgegen. Daher kommt das Regierungspräsidium Giessen zu der Erkenntnis, dass eine verkehrsbeschränkende Maßnahme in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h für PKW und LKW hier weder geeignet noch erforderlich ist. Die Zustimmung konnte daher nicht erteilt werden.
Lärmschutzwände Die Errichtung von Lärmschutzwänden ist aufgrund der Topographie des Lahntals mit der Lahnaue nicht einfach umzusetzen. In Verlauf der Trasse der B 3a sind an drei Abschnitten Lärmschutzeinrichtungen installiert worden, wobei sich in allen drei Fällen auf der gegenüberliegenden Seite Wohnbebauung befindet…
Untertunnelung Mit einer Untertunnelung lassen sich Pegelminderungen von mindestens 10 dB(A) erreichen. Sie sind jedoch mit einem hohen baulichen Aufwand verbunden. Beispielsweise sei hier die Erforderlichkeit von Be- und Entlüftungsanlagen sowie Rettungswegen genannt. Hingewiesen werden soll auch auf die Problematik der Reflektionen an den Tunnelportalen, denen mit besonderen Lärmschutzmaßnahmen begegnet werden muss. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Man rechnet mit Kosten von ca. 60.000,- €/m. Bezogen auf die Situation an der B3a würde dies entweder eine sehr lange Untertunnelung von ca. 4,5 km mit den hierfür entsprechend aufzuwendenden Kosten bedeuten. Oder es müßte für jeden der 5 Konfliktpunkte eine eigene Untertunnelung errichtet werden mit den besonderen lärmschutztechnischen Ausführungen an jedem Tunnelportal, so dass auch für diese Umsetzung erhebliche Kosten anfallen würden. Selbst unter Berücksichtigung der dargestellten Lärmsituation erscheint eine Umsetzung dieses Maßnahmenvorschlags unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit derzeit als problematisch.
Verlegung der Trasse der B 3a Voraussetzung für die Durchführbarkeit einer Verlegung der B 3a ist das Vorliegen einer geeigneten Ausweichtrasse. Die B 3a dient neben ihrer überörtlichen Funktion auch der Entlastung des innerstädtischen Verkehrs zwischen den einzelnen Stadtteilen. Somit besteht die Gefahr, dass der Beitrag des stadteigenen Verkehrs bei der Beurteilung der Lärmentlastung durch die Umsetzung dieses Maßnahmenvorschlags unterschätzt wird. Unabhängig davon bedarf die Umsetzung eines umfangreichen und zeitaufwendigen Planfeststellungsverfahrens, bei dem die verschiedensten Belange zu berücksichtigen sind.