Land Hessen und Stadt Kassel – Zur Finanzierung Interimsspielstätte für das Staatstheater Kassel
05.04.2024 (pm/red) Im Rahmen Finanzierungsvereinbarung zur Errichtung einer Interimsspielstätte für das Staatstheater Kassel trägt das Land Hessen 80 Prozent der anfallenden Kosten. Der Theatervertrag zwischen Land und Stadt sieht für den Regelfall das Verhältnis 52:48 vor.
Die nunmehr vorliegende Vereinbarung bildet die Grundlage für einen Mietvertrag des Staatstheaters mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG zur Errichtung einer Ersatzspielstätte in der Jägerkaserne.
„Wir zahlen deutlich mehr, als wir müssten. Mir ist es aber wichtig, dass das Land auch in schwierigen Haushaltszeiten zu seiner Verantwortung als Träger des Staatstheaters Kassel steht und sowohl im Großen Haus als auch beim Interim den Löwenanteil der Kosten übernimmt“, kommentiert Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels.
Damit stelle das Land während der Bauphase einen zeitgemäßen Betrieb des Staatstheaters sicher, wobei die Stadt als Mitträger des Staatstheaters die Verantwortung für die Errichtung der Interimsspielstätte übernehmen wird.
Neben dem Investitionskostenzuschuss in Höhe von sieben Millionen Euro hat sich das Land dazu verpflichtet, sich für mindestens 60 Monate sich mit 80 Prozent an den monatlichen Mietkosten von 200.000 Euro an den Interimsbau zu beteiligen.