Spielerische Vermittlung digitaler Kompetenzen beim Familien-Medientag

21.12.2024 (pm/red) Das Programm zum „Familien-Medientag“ im Marburger Haus der Jugend hat teils spielerischen Einstieg in den Umgang mit digitalen Medien geboten. So gab es interaktive Stationen um Apps auszuprobieren, Drohnen zu steuern oder Stop-Motion-Filme …

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Rot in der Baukonjunktur – Forderungen zur Belebung des Wohnungsbaus

16-04.2024 (pm/red) Zur zwingend erforderlichen Belebung des Wohnungsbaus und der Baukonjunktur fordert die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) steuerrechtliche Verbesserungen in Form von Abschreibungen und reduzierten Steuersätze von der Politik.
Bundesweit stehen nach Recherchen der AKH derzeit insgesamt rund 180 Förderprogramme, die die Baubranche betreffen, zur Verfügung. Der eklatante Rückgang im Wohnungsbau belegt deren Wirkungslosigkeit.

„Die große Anzahl entfaltet keine Anreizwirkung mehr. Eine Investition in Wohnimmobilien erscheint im Vergleich mit anderen Anlagemöglichkeiten zu risikobehaftet, so muss man die Reaktion des Marktes auf die fundamental veränderten Rahmenbedingungen verstehen. Der Markt zeigt bei diesen Rahmenbedingungen die rote Karte!“, fasst Joachim Exler, Präsidiumsmitglied zusammen. Darüber hinaus sind sowohl die Preise für Leistungen des Bauhauptgewerbes als auch der Verbraucherpreisindex in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Bauhauptgewerbe waren im Jahr 2022 Preissteigerungen wie letztmalig im Jahr 1970 zu verzeichnen.

Ziel Investitionen in Wohnimmobilien von Bauherren und Investoren

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen fordert zur Behebung der paradoxen Situation von Auftragsstopp trotz Bedarfsexpansion ein entschlossenes Handeln der Politik. In einem Forderungspapier sind die Verbesserungsvorschläge der Kammer ausführlich dargestellt. Sie verfolgen das Ziel, die Investition in Wohnimmobilien für Bauherren und Investoren wieder wirtschaftlich zu machen.

Die AKH fordert folgende Änderungen:

  1. Reduktion der Grunderwerbsteuer
  2. Einführung einer auf zehn Jahre befristeten Sonderabschreibung in Höhe von acht Prozent
  3. Schuldzinsenabzug bei eigengenutzten Immobilien
  4. Auf drei Jahre befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent für Planungs- und Bauleistungen, soweit sie für den Wohnungsbau bestimmt sind.
  5. Bürokratieabbau bei der Nachweisführung im Falle der Inanspruchnahme von Fördermitteln
  6. Perspektivische Ausrichtung des hessischen Wohnraumförderungsgesetzes auch auf Bestandsweiternutzung und Nachhaltigkeit

 

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