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Erstes Wohnungsmarktbarometer für Kassel

26.04.2024 (pm/red) Die Stadt Kassel hat erstmals eine Befragung von Expertinnen und Experten aus Wohnungs- und Sozialwirtschaft zur Wohnungsmarktlage vorgenommen. Die Expertenbefragung hat klar ergeben: Der Mietwohnungsmarkt in der Stadt Kassel ist angespannt, insbesondere im unteren und mittleren Preissegment. Rund 70 Prozent der insgesamt etwa 104.000 Wohnungen in Kassel sind Mietwohnungen. Diese Haushalte würden von Mieterschutzinstrumenten wie Mietpreisbremse und reduzierter Kappungsgrenze profitieren.

Laut hessischer Mieterschutzverordnung gilt Kassel seit 2020 nicht mehr als angespannter Wohnungsmarkt. Die Marktlage im oberen Preissegment wird als weniger angespannt eingeschätzt als im unteren Preissegment. Der Wohnungsmarkt im Umland ist weniger stark angespannt als in Kassel. Aus Sicht der Wohnungssuchenden liegt eine angespannte Marktlage vor, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt.

Das aktuelle Investitionsklima auf dem Kasseler Wohnungsmarkt wird mehrheitlich negativ wahrgenommen, insbesondere beim Neubau. In den Bereichen Bestandserwerb sowie Sanierung und Modernisierung ist die Experteneinschätzung positiver.

In der Fünfjahresperspektive erwarten die Expertinnen und Experten bei den Einfamilienhäusern in der Stadt Kassel eine moderate Verbesserung. Im angespannten Mietwohnungsmarkt gibt die Experteneinschätzung für die nächsten fünf Jahre wenig Aussicht auf Besserung, für alle Preissegmente wird mit einer Verschärfung gerechnet.

Simone Fedderke als Stadtklimarätin kündigt daher an: „Wir werden uns beim Land Hessen dafür einsetzen, dass die Stadt Kassel wieder in den angespannten Wohnungsmarkt aufgenommen wird. Nur so können die Mieterschutzinstrumente angewendet werden.“

Hintergrund

Die Wohnungsmarktlage wurde sowohl für die Stadt Kassel als auch für zehn Gemeinden im Zweckverband Raum Kassel (ZRK) erhoben. Die Stadt Kassel bildet gemeinsam mit Ahnatal, Baunatal, Calden, Fuldabrück, Fuldatal, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Schauenburg und Vellmar eine Wohnungsmarktregion.
Zum Kasseler Wohnungsmarktbarometer wurden 86 Akteure aus Wohnungs- und Sozialwirtschaft eingeladen. Dazu zählen Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Hausverwaltungen, Immobilienmakler, Sozialträger sowie Interessenverbände der Bauwirtschaft, der Mietenden und Vermietenden. 30 Expertinnen und Experten haben teilgenommen.

Mietpreisbremse

Die Reglung des § 556d BGB begrenzt die Miethöhe bei der Neuvermietung einer Wohnung auf höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Kappungsgrenze

§ 558 BGB regelt die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Allerdings darf die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren höchstens 20 Prozent betragen (Kappungsgrenze). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine reduzierte Kappungsgrenze von 15 Prozent.

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