OB-Kandidat Jörg Behlen: Solarsatzung ist Seifenblase
Marburg 22.10.2010 (pm/red) Zur erneuten Einbringung einer Solarsatzung äußert sich der designierte Marburger Oberbürgermeisterkandidat der Liberalen Jörg Behlen in einer Pressemitteilung. „Nach dem ersten Anlauf wird auch der jetzige scheitern. Bei der ursprünglichen Satzung war es noch die Unverhältnismässigkeit, die zur Ablehnung durch Regierungspräsidium und Verwaltungsgerichte geführt hat. Immerhin hat die Grüne Lobby um Bürgermeister Kahle gelernt und eingesehen, dass für Neubauten aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kein weiterer Regelungsbedarf besteht.“
Auch der neue Satzungsentwurf, der am 29. Oktober in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung steht, habe keine Chance auf Umsetzung, meint Behlen. Dem Grünen Bürgermeister und Juristen müsse klar sein, dass die im Gang befindliche Änderung der Hessischen Bauordnung der Solarsatzung die Rechtsgrundlage entziehen werde. So baue Kahle ein Schiff, das vor Auslaufen aus dem Trockendock zum Untergang verurteilt sei. Dies sei ein pures Wahlkampfmanöver und solle der bevorstehenden OB-Kandidatur Franz Kahles dienen.
Der kommende Spitzenkandidat für die Marburger FDP zur Kommunalwahl, Torsten Sawalies sieht zudem den Beitrag einer solchen Satzung zum Ziel der CO2-Einsparung nicht. Hausbesitzern vorzuschreiben, wie sie zum Umweltschutz beitragen müssten, gehe am Ziel vorbei. Im heterogenen Baubestand in Marburg müssten individuelle Lösungen gefunden werden.
Debatte im Stadtparlament am 29. Oktober
Damit positionieren sich Marburger Liberale deutlich gegen die Solarsatzung II. Die Stadtverordneten-versammlung kommenden Freitag, 29. Oktober, könnte Forum weitergehender und kontroverser Debattenbeiträge werden.
Die Rot-Grüne Rathaus-Koalition in Marburg bezieht sich in ihrem Handeln auf geltendes Recht, die Hessische Bauordnung, im Besonderen auf den Paragraphen 81, Absatz 2. Wird dieser von der Schwarz-Gelben Mehrheit im Hessischen Landtag geändert, entstünde eine veränderte Rechtslage in Bezug auf Altbauten, bei deren Sanierung die Solarsatzung II jetzt ansetzen will.