Veranstaltung zum Pilotprojekt: Beratung für alle – Inklusiv und geschlechtersensibel beraten
16.05.2024 (pm/red) Beratungsstellen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu unterstützen und zu begleiten. Um dieser Aufgabe noch besser nachkommen zu können, hat der von der Stadt Marburg organisierte Arbeitskreis „Frauen und Behinderung“ ein Prüfverfahren für Beratungsstellen erarbeitet, das auch interkulturelle Aspekte berücksichtigt.
Ob Beratung inklusiv und geschlechtersensibel angeboten wird, ist für viele Ratsuchende eine wesentliche Voraussetzung dafür, ob sie das entsprechende Beratungsangebot überhaupt nutzen können. Jeder Mensch sollte respektvoll und bedarfsgerecht beraten werden, unabhängig von Geschlecht und Behinderung. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat der vom städtischen Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung organisierter Arbeitskreis „Frauen und Behinderung“ den Leitfaden „Inklusiv und geschlechtersensibel beraten“ sowie ein dazugehöriges Prüfverfahren entwickelt.
Mit dem Leitfaden sollen Beratungsstellen dabei unterstützt werden, ihre Beratung schrittweise inklusiv und geschlechtersensibel zu erweitern. Mit dem Prüfverfahren wird sichtbar, dass die Beratungsstelle sich dazu qualifiziert hat. Maßgeblich mitgearbeitet haben daran Vertreterinnen und Vertreter vom Frauennotruf Marburg e. V., vom Verein zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen (fib), vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung, von der AG Freizeit e. V. und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung Marburg-Biedenkopf (EUTB) sowie vom städtischen Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Stadt Marburg.
Das Prüfverfahren wurde von September 2023 bis März 2024 durchgeführt. Daran teilgenommen haben sieben Marburger Beratungsstellen: das Beratungs- und Schulungszentrum der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V., die Servicestelle für behinderte Studierende der Philipps-Universität Marburg (SBS), die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt von Frauen helfen Frauen e. V. Marburg, die EUTB, der Frauennotruf Marburg e. V., der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung und der Integrationsfachdienst Marburg-Biedenkopf.
Diese sieben Beratungsstellen haben ihre Teilnahmebescheinigungen erhalten. „Was bedeutet es eigentlich, inklusiv und geschlechtersensibel zu beraten? Sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und gute Lösungen für die Praxis zu finden: das haben sich alle Beteiligten des Projekts ‚Beratung für Alle‘ vorgenommen ,“ hebt Dr. Christine Amend-Wegmann, Leiterin des Referats für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Stadt Marburg, hervor.
Professorin Dr. Susanne Gerner von der Evangelischen Hochschule Darmstadt am Studienstandort Schwalmstadt/Treysa hat das Projekt wissenschaftlich begleitet. Eine Fachgruppe, vertreten durch Stadträtin Kirsten Dinnebier, Dr. Christine Amend-Wegmann (Leiterin des Referats für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung), Rita Schroll (Hessisches Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung), Stefanie Ingiulla (SBS), Naxina Wienstroer (fib e. V.), Linda Sprenger (EUTB) sowie Doris Kroll (Frauennotruf Marburg e. V.), hat das Pilotprojekt begleitet und wurde dabei von Klara Ackermann, Mitarbeiterin im Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung, tatkräftig unterstützt.
Hintergrund
Das Projekt „Beratung für alle – Inklusiv und geschlechtersensibel beraten“ ist ein Handlungsansatz im Zweiten Marburger Aktionsplan zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In der Universitätsstadt Marburg wird die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) kontinuierlich durch kommunale Berichterstattung und Teilhabeplanung umgesetzt. Die UN-BRK verfolgt das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken.
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in allen Lebensbereichen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten haben und Barrieren jeglicher Art weiter abgebaut werden. Mit dem ersten Teilhabebericht im Jahr 2015 und dem darauffolgenden Aktionsplan 2017 wurde ein wirkungsvoller Prozess begonnen, der mit dem zweiten Teilhabebericht im Jahr 2020 und dem zweiten Aktionsplan von 2022 fortgesetzt wurde. Für die Steuerung und Koordinierung des Gesamtprozesses ist die Sozialplanung der Universitätsstadt Marburg verantwortlich.