Marburger Kleiderkammer sucht Winterjacken und warme Bettwäsche

19.09.2024 (pm/red) Die Marburger Kleiderkammer bereitet sich auf den Winter vor und benötigt noch Winterkleidung, insbesondere Winterjacken für Männer und auch warme Bettwäsche. An Winterjacken für Kinder besteht aktuell kein Spendenbedarf, da die Lager diesbezüglich …

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Kreisverwaltung ignorierte Verstöße gegen „Erweiterte Meldepflicht“

Erster Kreisbeigeordneter Zachow, links, und Landrat Womelsdorf mit Masken bei Sitzung des Kreistags Marburg-Biedenkopf. Foto Claudia Wittmann

19.09.2024 Gastbeitrag von Frank Michler | Zwischen Sommer 2021 und Ende 2022 verstießen viele Krankenhäuser gegen ihre Pflicht, bei COVID-19-Meldungen den Impfstatus anzugeben. Dadurch konnten populistische Lügen-Narrative wie die der „Pandemie der Ungeimpften“ aufrecht erhalten werden. Der Landkreis hatte gegenüber diesen Ordnungswidrigkeiten beide Augen zugedrückt. Durch kleine Anfragen im Kreistag könnte die Aufarbeitung der Coronamaßnahmenkrise auch in Marburg-Biedenkopf in Gang kommen [1, 2, 3].

2021: Ausgrenzung von Ungeimpften als Druckmittel (aka „3G“)

Auch wenn sich manche „Impflinge“ heute wünschen, sie hätten auf die  mRNA-Spritze verzichtet – von Herbst 2021 bis Frühjahr 2022 gehörten sie  zu einer elitären Kaste mit „Privilegien“. Im Gegensatz (so das damalige  Narrativ) zu potentiell ansteckenden „Ungeimpften“, durften sie ohne  Test- oder Genesenennachweis im Restaurant speisen, sich von todkranken
Verwandten im Pflegeheim verabschieden oder sogar den Arbeitsplatz  aufsuchen [4, 5, 6].

Populistisches Lügen-Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“

Jens Spahn, Markus Söder, Karl Lauterbach, Joe Biden und viele mehr –  sie alle verbreiteten wider besseren Wissens das populistische Narrativ  der „Pandemie der Ungeimpften“. Dass diese Politiker keinem Irrtum  unterlagen, sondern glatt gelogen haben, wissen wir aus den  RKI-Protokollen [7]. Die einzige Ausnahme könnte vielleicht Joe Biden  darstellen, der aufgrund seiner Demenz auf unzurechnungsfähig plädieren  könnte.

Erweiterte Meldepflicht sollte Datengrundlage für „Pandemie der Ungeimpften“ schaffen

Im Juli 2021 erließ die Bundesregierung eine Verordnung, mit welcher sie die Krankenhäuser dazu verpflichtete, bei der Meldung von Patienten mit  positivem COVID-19-Test auch den Impfstatus „einschließlich der Art der  verwendeten Impfstoffe“ mit anzugeben [8]. Vermutlich sollten damit  Daten erhoben werden, welche das Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“  bestätigen und Argumente für mehr Druck auf Ungeimpfte bis hin zu einer  Impfpflicht liefern.

Dass auch diese Datenerhebung in ihrer Methodik von vorneherein sehr  manipulativ angelegt war im Sinne der Spritzen-Befürworter, wurde von  kritischen Wissenschaftlern schon in den ersten Monaten der  „Impf“-Kampagne erkannt. Eines der Mittel der Manipulation war dabei die  irreführende Zuordnung der Patienten zum Impfstatus. Einige der Arbeiten  zu dieser Problematik wurden bereits Mitte 2022 von Weiterdenken Marburg  zusammenfassend vorgestellt.

Immerhin hätten vollständige Daten zum Impfstatus von hospitalisierten  COVID-19-Patienten wichtige Hinweise auf die (mangelhafte) Wirksamkeit  der mRNA-Präparate geben können. Und so kann man nur spekulieren, aus  welchen Gründen die von der Regierung vorgeschriebene Übermittlung des  Impfstatus bei Corona-Meldungen in vielen Fällen verordnungswidrig  unterlassen wurde.

Landkreis Marburg-Biedenkopf: 418 Verstöße nicht verfolgt

Dr. Frank Michler von der „Bürgerliste Weiterdenken“ ist im Kreistag des  Landkreises Marburg-Biedenkopf der Sache nachgegangen. Aus den Antworten  der Kreisverwaltung auf eine kleine Anfrage sowie daran anknüpfende  Nachfragen ergibt sich:

  • Bei mehr als einem Drittel der COVID-19-Meldungen (418 von 1.153)
    im relevanten Zeitraum (12.07.2021 bis 31.12.2022) fehlte die Angabe zum
    Impfstatus, welche aufgrund der Verordnung zur Erweiterten Meldepflicht
    verpflichtend war;
    diese Verstöße können Ordnungswidrigkeiten darstellen, sofern sie
    vorsätzlich oder fahrlässig geschehen sind;
    der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf war/ist
    zuständig für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten.

Die erst auf hartnäckige Nachfragen der Bürgerliste Weiterdenken  getätigten Aussagen des Landkreises lassen sich nur so verstehen, dass  eine Verfolgung dieser 418 möglichen Ordnungswidrigkeiten bisher nicht  stattgefunden hat. Auch an einer statistischen Auswertung der Fälle, in  denen die Information zum Impfstatus vorliegt, hat der Landkreis kein  Interesse. Einen entsprechenden Antrag der Bürgerliste Weiterdenken  lehnte der Kreistag in seiner Sitzung am 24.05.2024 ab (siehe  Niederschrift vom 24.05.2024, Seite 20: Dafür: AfD, DIE LINKE,  Abgeordneter Dr. Michler, Abgeordnete Modenhauer-Dersch; Dagegen: SPD,  CDU, GRÜNE, FDP, KLIMALISTE, Abgeordneter Lerche) [9, 10].

Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Aufgrund dieser Antworten des Landkreises drängt sich die Frage auf, welche Abwägungen zu der Entscheidung geführt haben, einerseits von  Bürgern und Gewerbetreibenden mehr als 200.000 Euro an Bußgeldern für  Verstöße gegen fragwürdige Corona-Verordnungen abzukassieren,  andererseits die Verstöße der Krankenhäuser gegen die erweiterte  Meldepflicht jedoch zu ignorieren. Diese Verstöße hätten pro Fall mit  bis zu 25.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden können [11]. Wäre dies  auch nur in einem einzigen Fall geschehen, so hätte mit Sicherheit die  Geschäftsführung der Krankenhäuser ihre Mitarbeiter umgehend angewiesen,
die COVID-19-Meldungen verordnungsgemäß vollständig auszufüllen. Der  Landkreis hätte damit dazu beitragen können, eine belastbarere  Datengrundlage für die Beurteilung u.a. von Wirksamkeit und  Nebenwirkungshäufigkeit der modRNA-Präparate zu schaffen.

Landkreis muss sich weiteren Fragen stellen

Hatten die Verantwortlichen überhaupt ein Interesse an wissenschaftlich  belastbaren Zahlen? Warum wurde die Einhaltung der Maskenpflicht mit hohen Bußgeldern  durchgesetzt, unvollständige Datenerhebung durch die Krankenhäuser aber  toleriert? Diesen und weiteren Fragen wird sich der Landkreis in den  kommenden Monaten stellen müssen. Dr. Frank Michler hat angekündigt, das
Thema weiterhin mit kleinen Anfragen und Anträgen in den kommenden  Kreistagssitzungen aufzuarbeiten.

Quellen:
[1] Kleine Anfrage zur „Erweiterten Meldefplicht“ vom 24.05.2024

[2] Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 11 vom 24.05.2024

[3] Antwort des Landrates zu Nachfragen

[4] IG Metall, 24.11.2021: „Zugang zu Betrieben erhalten Beschäftigte nur noch, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird.“

zweiter Direktlink:
IG Metall: Zugang zu Betrieben…

[5] Yannick Hanke, 13.02.2022, kreiszeitung.de: „Wer ungeimpft ist, kann sich allzu spontane Gastronomiebesuche abschminken, da der entsprechende Corona-Test, um 3G zu erfüllen, nicht zu lange zurückliegen darf.“

Den Ungeimpften wurden diese Freiheitsrechte entzogen, um hiermit enormen Druck auf sie auszuüben und sie damit zur experimentellen modRNA-Injektion zu nötigen.

[6] 19. November 2021: Sterbehilfe nur noch für Geimpfte und Genesene

[7] Welt, 26.07.2024, JÖRGES: „Spahn soll doch mal um Verzeihung bitten!“ – Corona-Regierung hat versagt! | MEINUNG

[8] Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht

[9] Antrag der Bürgerliste Weiterdenken zur Kreistagssitzung vom 24.05.2024: „Daten zum Impfstatus von COVID-19-Fällen“

[10] Niederschrift der Kreistagssitzung vom 24.05.2024

[11] Tom Lausen am 6.3.2024 in Weimar: „hätte pro Verstoß mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden können“

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