Streuobst-Schätze in Marburg-Biedenkopf bewahren
06.11.2024 (pm/red) Streuobstwiesen sind ein bedeutender Teil der Kulturlandschaft in Marburg-Biedenkopf und stärken gleichzeitig die Artenvielfalt. Deshalb unterstützt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bürger bei dem Erhalt bestehender Streuobstwiesen finanziell. Förderung für die Nachpflanzung von Obstbäumen und für fachgerechte Pflege- und Erhaltungsschnitte kann in Anspruch genommen werden.
„Streuobstwiesen spielen eine zentrale Rolle für die biologische Vielfalt“, erklärt Katharina Franziska Hof vom Fachdienst für Naturschutz des Landkreises. Traditionell dienten Streuobstwiesen dazu Obst zu erzeugen für den Eigenbedarf oder die regionale Vermarktung.
Rückzugsort und Lebensraum Streuobstwiesen
Streuobstwiesen sind wichtig für den Naturschutz: „sie bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen Rückzugsort. Eine Vielfalt an Vögeln, Insekten und Fledermäusen finden ideale Lebensbedingungen“, so Hof. Gefährdete Arten wie der Steinkauz und der Wendehals brüten in den Höhlen alter Obstbäume, Wildbienen und Schmetterlinge profitieren von den artenreichen Krautschichten. In den vergangenen Jahren haben die Streuobstbestände immer weiter abgenommen.
Finanzielle Förderung für Pflanzungen und fachgerechte Schnitte
Mit der finanziellen Unterstützung über das neue Förderprojekt „Streuobst-Schätze Marburg-Biedenkopf“ möchte die Untere Naturschutzbehörde dieser Entwicklung entgegenwirken. Förderfähig ist die Pflanzung auf bestehenden Streuobstwiesen von alten und klimaangepassten neuen Kern- und Steinobstsorten mit unterschiedlichen Züchtungszielen. Neue Sorten bieten oft gezielte Anpassungen, während alte Sorten durch genetische Vielfalt und regionale Robustheit punkten können.
Auch die Kosten für Pflanzmaterialien und die Anbringung von Nisthilfen an können bezuschusst werden. Um alte Obstbäume zu erhalten und Neuanpflanzungen zu pflegen, können Fördermittel für fachgerechte Obstbaumschnitte beantragt werden. Insgesamt steht eine Fördersumme in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des sogenannten naturschutzrechtlichen Ersatzgeldes.
Mit dem neuen Förderprojekt werden die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten des Landkreises zur Stärkung von Streuobstwiesen auch über die Naturschutzprojekt-Förderung sowie das „Kelterwiesenprojekt“ des Fachbereichs Ländlicher Raum und Verbraucherschutz hinaus erweitert und ergänzt.
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