Filmland Hessen: 2,6 Millionen Euro Förderung für Filmprojekte, Festivals und Reihen

07.11.2024 (pm/red) Insgesamt 2.641.200 Euro haben die Jurys der Hessen Film & Medien in den aktuellen Förderrunden beschlossen. Damit fördert die Hessen Film & Medien 29 Filmvorhaben in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, Nachwuchs und Verleih, …

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Marburger Netzwerk für Demokratie zieht Halbjahresbilanz

Bisherigen Projekte des Marburger Netzwerks für Demokratie und gegen Rechtsextremismus. Foto Marcello Di Cicco

17.11.2024 (pm/red) Rund 120 Interessierte sind in den Marburger Lokschuppen gekommen, um eine Halbjahresbilanz des Marburger Netzwerks für Demokratie und gegen Rechtsextremismus zu ziehen. Im Plenum sprach Dr. Georg Falk, Verfassungsrichter a.D., über den Umgang einer rechtsstaatlichen Demokratie mit rechtsextremen Parteien.

Anlässlich seines sechsmonatigen Bestehens hatte das Netzwerk zu einer besonderen Form seines monatlichen Treffens eingeladen: Im Rahmen einer Infomesse stellten die Arbeitsgruppen (AG) Demokratiekino, Sport, Bildung, Social Media, Strukturen, Menschen mit Behinderung in der NS-Zeit, Demokratiekonzert, Antifeminismus und Talk ohne Show vor, was sie seit dem Auftakt des städtischen Bündnisses am 16. April erarbeitet haben – und was geplant ist.

Dr. Georg D. Falk, Verfassungsrichter a.D., hielt im Lokschuppen einen Vortrag zum Umgang einer rechtsstaatlichen Demokratie mit rechtsextremen Parteien. Foto Marcello Di Cicco

Mit der Expertise eines früheren Verfassungsrichters hielt Netzwerksprecher Dr. Georg D. Falk im zweiten Teil der Halbjahresbilanz einen Vortrag zur Thematik „Diskurs oder Verbot? Zum Umgang einer rechtsstaatlichen Demokratie mit rechtsextremen Parteien“. Falk, der von 2006 bis 2024 Richter am Hessischen Staatsgerichtshof war, erläuterte darin, warum die Diskussion über Parteiverbote aktuell geführt wird, warum eine Verbotsforderung demokratietheoretisch problematisch, die Diskussion aber dennoch notwendig sei.

In seiner Beurteilung kam Falk zu dem Schluss, dass bezogen auf die AfD viel für die Annahme einer Verfassungsfeindlichkeit spreche. Denn das politische Konzept der Partei sei mit der Garantie der Menschenwürde im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetztes nicht vereinbar. „Es wird letztlich darauf ankommen, ob sich mithilfe der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden begründen lässt, dass sich in der Gesamtschau aus Vielzahl und Qualität der diffamierenden und die menschliche Würde missachtenden Positionierungen feststellen lässt, dass es sich dabei nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um eine charakteristische Grundtendenz der Partei als Ganzes handelt.“

Das nächste, zugleich das letzte Netzwerktreffen in diesem Jahr findet am Dienstag, 26. November, um 18 Uhr im Lokschuppen statt.

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